Renten- und Lebensversicherungen verkaufen
Wer eine Lebensversicherung oder eine kapitalgebundene private Rentenversicherung besitzt und dringenden Finanzbedarf hat, der durch die Aufnahme eines normalen Bankkredites nicht gedeckt werden kann, hat grundsätzlich die Möglichkeit, eine bestehende Versicherung zu verkaufen. Der Verkauf einer Versicherung bietet sich immer dann an, wenn entweder eine andere Kreditaufnahme nicht möglich oder zu teuer ist. Der Verkauf von Versicherungen hat den Vorteil, dass es sich nicht um ein Kreditgeschäft handelt, und an die Bonität des Verkäufers somit keine Anforderungen gestellt werden. Auch die Einholung einer Schufa-Auskunft ist bei einem Versicherungsverkauf nicht üblich. Der Verkauf ist in jedem Fall die bessere Alternative als die Kündigung der Versicherung, da zum ein zwischen fünf und zehn Prozent höherer Erlös zu erwarten ist und darüber hinaus in den meisten Fällen der Versicherungsschutz im Todesfall für die Familie weiter bestehen bleibt.
Welche Versicherungen können verkauft werden?
Die Policenhändler kaufen nicht alle Versicherungen an: Grundbedingung ist meist, dass es sich um eine deutsche Versicherungsgesellschaft handelt und dass der Rückkaufswert mindestens Euro 5.000 und die Restlaufzeit noch mindestens ein Jahr beträgt. Darüber hinaus darf es sich nicht um eine Direktversicherung handeln und auch um keine Versicherung, die im Versicherungsverlauf irgendwann einmal als Direktversicherung gedient hat. Manche Ankäufer schließen darüber hinaus fondsgebundene Versicherungen aus, andere kaufen auch diese zu allerdings begrenzteren Bedingungen an. Ob sich eine Versicherung zum Verkauf eignet, muss letztlich mit jedem Policenhändler vorab geklärt werden; in der Regel erhält der Antragsteller die gewünschten Informationen über die Website des Anbieters.
Wie läuft der Verkauf ab?

Sofern der angebotene Vorcheck positiv ausgefallen ist, ist ein Antragsformular auszudrucken und auszufüllen, dass dem Policenhändler zusammen mit einer Auskunftserteilung zugesandt werden muss.
Der Policenhändler setzt sich im Anschluss daran mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung und prüft die Höhe des aktuellen Rückkaufswertes und die uneingeschränkten Rechte des Antragstellers auf die Versicherung. Sofern der beabsichtigte Verkauf der Renten oder Lebensversicherung, dem die Versicherung nicht zustimmen muss, möglich ist, erstellt der Käufer ein Kaufangebot, das dem Antragsteller zugesandt wird. Wenn alle Daten seitens des Antragstellers akzeptiert werden können, unterschreibt dieser das Angebot und stellt es dem Policenhändler zusammen mit der Versicherungspolice zur Verfügung. Der Versand sollte per Einschreiben/Rückschein oder über einen oft angebotenen Treuhänder erfolgen.
Der Käufer reicht die Unterlagen an die Versicherungsgesellschaft weiter, und sobald diese die Übertragung bestätigt hat, erhält der Antragsteller den vereinbarten Kaufpreis.